Lara Wiebelt
Die Linke
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Frage von Herbert W. •

Was wollen Sie tun, um im Bezirk Steglitz-Zehlendorf bzw. von hier aus den Rückgang der Artenvielfalt einzudämmen?

Antwort von Die Linke

Hallo und Danke für Ihre Frage.

Der Rückgang der Artenvielfalt ist ein existenzielles, globales Problem welches unsere Lebensgrundlagen bedroht. Die Lösungen zum Erhalt und Wiederaufbau der Artenvielfalt werden komplex und global sein müssen. Natürlich sind aber auch auf lokaler Ebene Maßnahmen zum Eindämmen des Artenvielfaltsrückgangs und idealerweise ihres Wiederaufbaus möglich. Es ist in der Verantwortung aller Menschen aber explizit von Entscheidungsträger*innen, das umzusetzen. Ich sehe mich damit in der Verantwortung.

Basierend auf dem "Faktencheck Artenvielfalt"-Report sind auf vor allem landwirtschaftlich genutzten Flächen der Rückgang der Artenvielfalt verzeichnet. Berlin als Stadtstaat bzw. Steglitz-Zehlendorf als Bezirk hat keine signifikante Mengen an Landwirtschaft. Trotzdem können auch hier Flächen in den Fokus genommen werden. Gärten und Parks sollten biodiversitätsensibel bepflanzt und bearbeitet werden. Dies gilt auch für Wälder und Gewässerregionen, welche wir örtlich haben und teilweise bereits als Landschaftsschutzgebiete unter besonderem, auch der Artenvielfalt zuträglichem Schutz stehen. Ich setze mich für den Erhalt dieser besonderen Flächen ein und befürworte eine Prüfung möglicher weiterer Landschaftsschutzgebiete.

Weiter ist festzuhalten, dass Steglitz-Zehlendorf als Standort diverse Forschungs- und Lehrinstitutionen hat, welche zu einem sachlichen und wissenschaftlichen Zugang zu den Fragen Ökologie, Biodiversität und Klimawandel beitragen. Sie sind die Schlüsselstellen für eine nachhaltige und faktenbasierte Strategie in Fragen Artenvielfalt. Auch bilden sie Fachpersonal aus, welches wir zum Umsetzen der Maßnahmen brauchen. Ich setze mich daher ein für den Erhalt von Bildungs- und Forschungsinstituten ein(z.B. dem aktuell durch Kürzung bedrohten ILAUP). Diese Maßnahme baue ich ebenfalls auf Grundlage des "Faktencheck Artenvielfalt"-Reports auf. So wird dort unter anderem festgestellt, dass uns Informationsgrundlagen über die Artenvielfalt und ihren möglichen Erhalt im urbanen Raum fehlen.

Das Grundgesetz stellt in Artikel 20a den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als Staatsaufgabe fest. Das ist eine sinnvolle Grundlage, die ich als juristisch geprägte Person für noch ausbaubar halte. So ist für mich ein Menschenrecht auf gesunde Umwelt oder eines grundgesetzlich gewährleisteten Eigenrechts der Natur denkbar. Da dies Bundes- und nicht Landesaufgabe ist, sehe ich mich an dieser Stelle als Advocat*in auf Landesebene gegenüber dem bundesrechtlichem Gesetzgeber um meiner Verantwortung gegenüber meiner Umwelt nachzugehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten und empfehle bei Interesse den "Faktencheck Artenvielfalt". Eine kostenfreie pdf ist hier zu finden: https://www.ufz.de/index.php?de=36336&webc_pm=35/2024

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