Antwort 29.07.2026 von Ulrike Scharf CSU
Die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung sollte nicht isoliert bewertet werden
Die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung sollte nicht isoliert bewertet werden
Wenn die Menschen erfreulicherweise länger leben und damit im Durchschnitt auch länger Rente beziehen, müssen die zusätzlichen Lebensjahre angemessen zwischen Erwerbsleben und Ruhestand aufgeteilt werden.
Zunächst möchte ich deutlich machen, dass ich mich für die Umsetzung aller Vorschläge der Alterssicherungskommission ausspreche - also auch für die Kopplung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung.
Der demografische Wandel bedingt die Notwendigkeit der Rentenreform, die die individuelle Lebensleistung sowie soziale Aspekte vereinen muss.