Antwort 23.04.2026 von Tilman Kuban CDU
Zum Familienzuschlag ist vorgesehen, dass der bisherige Familienzuschlag der Stufe 1 entfällt und in die Grundgehaltstabellen integriert wird, um die Besoldungsstruktur systematischer auszugestalten.
Zum Familienzuschlag ist vorgesehen, dass der bisherige Familienzuschlag der Stufe 1 entfällt und in die Grundgehaltstabellen integriert wird, um die Besoldungsstruktur systematischer auszugestalten.
Sehr geehrter Herr S.,
Die gesetzliche Rente ist und bleibt eine tragende Säule unserer sozialen Sicherung. Sie darf nicht auf eine reine „Basissicherung“ reduziert werden, sondern muss den Anspruch erfüllen, die Lebensleistung der Menschen angemessen abzubilden.