Ist erhebliches Vermögen vorhanden, das auch verfügbar ist (z. B. Kontoguthaben, Bargeld), ist dies vorrangig zur Deckung des Lebensunterhalt einzusetzen.
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Nach der Billigung durch den Bundesrat musste - wie bei jedem Gesetz - durch das Bundesamt für Justiz erst die finale, redaktionell bearbeitete Fassung des Gesetzes erstellt werden. Dies hat noch etwas Zeit in Anspruch genommen - verfassungsrechtliche Bedenken oder andere Hinderungsgründe gibt es aber nicht. Die finale, unterschriftsreife Fassung des Gesetzes ist jetzt aber fertiggestellt und die Unterschrift der zuständigen Mitglieder der Bundesregierung sowie durch den Bundespräsidenten wird zeitnah erfolgen.
Auch ein Freiwilliges Soziales Jahr kann hier sicherlich als ein Aspekt herangezogen werden. Im Gesetz ist das bewusst offengelassen.
Mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf die Ukraine und der Aufnahme von weit über einer Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer in unserem Land haben sich die Prioritäten der Koalition in der Gesetzgebung etwas geändert.
Festzuhalten ist, dass dies das Ergebnis einer sehr fein austarierten politischen Kompromissfindung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, zwischen den einzelnen Ressorts und zwischen den Fraktionen ist.