Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die gesetzliche Rente ist und bleibt eine tragende Säule unserer sozialen Sicherung. Sie darf nicht auf eine reine „Basissicherung“ reduziert werden, sondern muss den Anspruch erfüllen, die Lebensleistung der Menschen angemessen abzubilden.
Wie im Gesetzentwurf vorgesehen, wollen wir die Altersgrenze für besondere Verwendungen auf freiwilliger Basis anheben. Damit schaffen wir die Möglichkeit, dass Kameradinnen und Kameraden bis zum Alter von 68 Jahren freiwillig in besonderen und besonders nachgefragten Verwendungen üben können.