Frage von klaus m. • 18.02.2023

Antwort von Michael Link FDP • 26.04.2023
Im Normallfall verlieren Bürgerinnen und Bürger ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft, sobald sie die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben.
Im Normallfall verlieren Bürgerinnen und Bürger ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft, sobald sie die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben.
Wir rechnen mit einer Umsetzung im zweiten Quartal 2023 nachdem er vom Bundestag beschlossen wurde.
Dass EU-Staaten anders als Drittstaaten behandelt werden, ist vertraglich geregelt und damit nicht vergleichbar.
Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.
Auf Landesebene setze ich mich dafür ein, dass ausländische Berufsabschlüsse schneller und leichter anerkannt werden.