Frage von Alberat S. • 16.09.2023

Antwort ausstehend von Nancy Faeser SPD
Ja, dies wird auch möglich sein. Generell werden Mehrfachstaatsangehörigkeiten erlaubt, egal ob Sie eine oder zwei weiteren neben der deutschen Staatsangehörigkeit haben.
Es gilt immer das derzeit geltende Recht, nicht das bei Antragstellung.
Noch ist die gesetzliche Regelung nicht getroffen, aber das Innenministerium arbeitet daran, dies in einem Migrationspaket zu regeln
Die Problematik der Nicht-Anrechnung von Studienzeiten ist mir bekannt - allerdings nach meinem Stand in immer weniger Bundesländern