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Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 16.09.2023

Ja, dies wird auch möglich sein. Generell werden Mehrfachstaatsangehörigkeiten erlaubt, egal ob Sie eine oder zwei weiteren neben der deutschen Staatsangehörigkeit haben.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 16.09.2023

Es gilt immer das derzeit geltende Recht, nicht das bei Antragstellung.

Portrait von Lars Castellucci
Antwort von Lars Castellucci
SPD
• 09.10.2023

Noch ist die gesetzliche Regelung nicht getroffen, aber das Innenministerium arbeitet daran, dies in einem Migrationspaket zu regeln

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 12.10.2023

Die Problematik der Nicht-Anrechnung von Studienzeiten ist mir bekannt - allerdings nach meinem Stand in immer weniger Bundesländern

Portrait von Krimhilde Marianne Dornach
Antwort ausstehend von Krimhilde Marianne Dornach
ÖDP
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