
Für im Ausland lebende ehemalige Deutsche oder im Ausland lebende Personen, die in Deutschland aufgewachsen sind, ändert sich in Bezug auf die Einbürgerungsmöglichkeiten nichts. Es bleibt bei den hohen Hürden für die Einbürgerung aus dem Ausland.
Für im Ausland lebende ehemalige Deutsche oder im Ausland lebende Personen, die in Deutschland aufgewachsen sind, ändert sich in Bezug auf die Einbürgerungsmöglichkeiten nichts. Es bleibt bei den hohen Hürden für die Einbürgerung aus dem Ausland.
Bestrebungen einer Verfassungsklage sind mir nicht bekannt.
Beim Staatsangehörigkeitsgesetz ist dies nicht der Fall - das neue Gesetz gilt ohne zeitliche Beschränkung.
Bei der Wiedereinbürgerung von ehemaligen Deutschen wurden keine Änderungen vorgenommen. Ehemalige Deutsche können sich dann wieder einbürgern lassen, wenn deren Einbürgerung durch entsprechende Bindungen an Deutschland im öffentlichen Interesse liegt.
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.