Frage von Ulrich B. • 17.02.2024

Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Sollte Ihr Antrag von der zuständigen Behörde bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes bearbeitet werden, müsste die Behörde die aktuelle Rechtslage anwenden.
Ich habe mich dafür eingesetzt, dass dieser Grundgedanke beibehalten wird - dass also Menschen, die besondere Voraussetzungen besonders schnell erfüllen, auch früher eingebürgert werden können.
Durch gezielte Einführung neuer Regelungen im Zuge der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wird verhindert, dass Antisemiten eingebürgert werden können.
Ihre doppelte Staatsangehörigkeit muss bei den zuständigen Behörden, insbesondere dem Einwohnermeldeamt, angegeben werden.
2023 wurde ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen