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Vorgesehen ist eine Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung ab dem Jahr 2032, wonach zwei Drittel eines gewonnenen Lebensjahres der Erwerbsphase und ein Drittel der Rentenphase zugutekommen sollen.
Ich persönlich halte eine Kopplung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung derzeit nicht für erforderlich.
Nein. Ich lehne eine automatische Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung ab.
Wer das Rentensystem für die junge Generation sichern will, kommt an einer fairen Verteilung der Lasten nicht vorbei.
Ich bin gegen die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung, sowie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag