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Ihre Darstellung teile ich nicht und weise ich zurück.
Ziel bleibt, den Einrichtungen auch künftig verlässliche und qualifizierte Unterstützung zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören eine praxisnahe Begleitung der Kitas, die Stärkung der Fachberatungskompetenzen in den Bereichen Inklusion, Sprachbildung und Kinderschutz sowie eine effiziente Verwendung der vorhandenen Mittel. Gute Qualität in den Kitas braucht starke Fachkräfte und starke Fachkräfte brauchen verlässliche Unterstützungsstrukturen.
Nach meiner Einschätzung ist zunächst zu prüfen, ob die bestehenden Regelungen des Wohnungseigentumsrechts, des Zivilprozessrechts sowie des Geldwäscherechts bereits ausreichende Schutzmechanismen enthalten oder ob es sich um Vollzugs- beziehungsweise Einzelfallprobleme handelt.