Frage von Philipp K. • 14.07.2023

Antwort ausstehend von Kai Wegner CDU
Die Zulässigkeit der Telekommunikationsüberwachung ist gesetzlich detailliert geregelt und wird von den unabhängigen Gerichten im Einzelfall geprüft.
Ich habe bereits mehrfach vor einer Wortwahl gewarnt, die in jüngster Vergangenheit in ähnlicher Form oftmals von sogenannten Querdenkern oder Reichsbürgern einerseits sowie von Aktivistinnen und Aktivisten der Klimabewegung „Letzte Generation“ andererseits verwendet worden ist
Parteiverbotsverfahren unterliegt in Deutschland hohen Hürden, jedoch hat das Parlament des Bundestages darauf keinen direkten Einfluss.