Frage von Michael P. • 30.08.2025

Antwort ausstehend von Jens Spahn CDU
Verpflichtend ist lediglich die Beantwortung durch alle angeschriebenen Männer. Personen anderen Geschlechts können, müssen aber nicht antworten. Eine Verpflichtung zum Wehrdienst erwächst daraus derzeit jedoch zu keiner Zeit und für niemanden.
Wer den Aufenthalt in Deutschland missbraucht, indem er hier nicht unerheblich straffällig wird oder gewalttätige Stellvertreterkonflikte auf deutschem Boden austrägt, dessen Aufenthalt muss beendet werden