Frage von Wolfgang D. • 15.08.2005

Antwort von Hans-Peter Bartels SPD • 18.08.2005
Sehr geehrter Herr Dudda,
Sehr geehrter Herr Dudda,
Sehr geehrter Herr Schultz,
Sehr geehrter Herr Meyfahrt,
Herr j Antifavoran,
Bei dem Geschädigten handelt es sich nicht um ein Kind, da Personen ab dem 14 Lebensjahr als Jugendliche gelten.
Nein. Hier wird an der falschen Stelle gespart und wahrscheinlich muss, wie
immer, erst etwas passieren ...
Gruß
Frank Steffel