
Guten Abend Herr Hinrichs.
Ich habe schon einmal den Versuch gestartet, die wesentlichen Unterschiede aufzuzeigen. Hier noch einmal in einer Aufzählung:
Guten Abend Herr Hinrichs.
Ich habe schon einmal den Versuch gestartet, die wesentlichen Unterschiede aufzuzeigen. Hier noch einmal in einer Aufzählung:
(...) Der Warnschussarrest ist ein zusätzliches Mittel welches dem Jugendrichter anhandgegeben werden soll. (...) Diese Ungereimtheiten können vermieden werden, wenn der Jugendrichter - und nur dieser - bei Strafaussetzung zur Bewährung einer Jugendstrafe als erzieherisches Mittel einen Warnschussarrest in geeigneten Fällen und zur Einwirkung auf den Täter verhängen kann. (...)
Sehr geehrtere Herr Berger,
(...) Im Lichte dieses Beispiels und annähernd vergleichbar, sehe ich die in den Medien verkürzt publizierten und von Ihnen angesprochenen und bemängelte Strafbeimessung im Jugendstrafrecht. Würden also die, die für die Urteile Verantwortlichen sich öffentlich erklären, so wären diese Entscheidungen oftmals wohl weitgehend für viele Menschen nachvollziehbar. (...)
Sie können in mein Bürgerbüro in der Peiner Str 34 in Hildesheim kommen.
Täglich von 15 Uhr.
(...) Jedoch hat bereits die Wahl 2003 gezeigt, dass dieses Thema keine Rolle mehr spielt. Unhaltbare Anschuldigungen gegen Herrn MP Koch aufrechtzuerhalten und zu wiederholen offenbart vielmehr die sachpolitische Schwäche der Opposition. Ich bitte Sie um Verständnis, dass es hierzu keine weitere Stellungnahme geben wird und Herr MP Koch und die CDU sich in diesen wichtigen letzten 48 Stunden vor der Wahl lieber auf Sachthemen konzentrieren. (...)