Frage von Olivia A. • 02.10.2020
Antwort ausstehend von Kay Gottschalk AfD
(...) Wir werden uns dafür einsetzen, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2020 die eingeführte Regelung vor ihrer Anwendung zum 1. Januar 2021 noch einmal auf den Prüfstand kommt. (...)
(...) Verluste aus Termingeschäften können nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. (...)
(...) Wir Grünen wollen Spekulationen am Finanzmarkt eindämmen, allerdings soll das nicht nur für die Privatanlegerinnen und -anleger gelten (...)
(...) Die Bayerische Staatsregierung fordert eine Streichung der diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen. (...)
(...) Im Europäischen Parlament arbeiten wir dazu allerdings nicht (...)