
Antwort ausstehend von Doreen Voigt parteilos

Absolute Sicherheit gibt es nicht. Solche Einstürze sind aber Ausnahmefälle. Die jüngsten Vorfälle sollten dennoch sorgfältig ausgewertet werden.
Die Baufälligkeit eines Gebäudes scheint mir in erster Linie in der Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers zu liegen. Wahrscheinlich wurde die kommunale Baubehörde in solchen Fällen tätig werden können, in denen eine Baufälligkeit eines Gebäudes bekannt ist.
Mit dem im Bundeskabinett beschlossenen Einkommenssteuerreformgesetzes 2027 sollen vor allem Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen sowie insbesondere Familien mit Kindern entlastet werden.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an das Bundesministerium für Verkehr per E-Mail an buergerinfo@bmv.bund.de.