Frage von Martina B. • 01.10.2022

Antwort ausstehend von Andreas Haller dieBasis
Mit Bezug auf den GG-Artikel 26 Abs. 2 und dem Ausführungsgesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) lehnt der Kreisverband Region Hannover,
sämtliche Waffenlieferungen an Krisengebiete insbesondere in die Ukraine ab.
Hier schließe ich mich Josep Borrell an, der u.a. diejenigen auf die Liste nehmen möchte, die die Scheinreferenden in den ukrainischen Oblasten Donezk, Luhansk, Saporischschija und Cherson organisiert und gefördert haben
Schutzsuchende aus der Ukraine sind bis zum 31. Mai 2023 von der Passpflicht befreit. Trotzdem wird durch die deutschen Behörden die Identität geprüft - durch biometrische Erfassung über Fingerabdrücke und Foto
wir verurteilen grundsätzlich alle völkerrechtswidrigen Überfälle.