Frage von Thomas H. • 14.11.2024

Antwort ausstehend von Dirk Vöpel SPD
herzlichen Dank für Ihre Frage, da ich nicht mehr Mitglied einer Partei bin, werde ich zur Bundestagswahl nicht mehr wählbar sein.
Ich werde mich aber dafür einsetzen, dass wir den Gesetzentwurf in der neuen Wahlperiode wieder aufgreifen und dann zügig verabschieden. Er muss dann das parlamentarische Verfahren zwar neu durchlaufen, auf den Vorarbeiten aus dieser Wahlperiode können wir aber natürlich aufbauen.
Da sich die Koalition in Berlin aufgelöst hat und nun Neuwahlen absehbar sind, halt ich es für zielführender, die Thematik gesetzgeberisch anzugehen, sollte die CSU nach der Wahl Teil einer neuen Regierung sein, statt zum jetzigen Zeitpunkt einen Klageweg zu bestreiten.