Frage von Thomas S. • 09.09.2017

Antwort von Thomas Oppermann SPD • 11.09.2017
Sehr geehrter Herr S.,
Sehr geehrter Herr S.,
(...) Nach einem erfolgreich durchlaufenden Asylverfahren besteht dann eigentlich die Möglichkeit des Familiennachzugs. Doch gegenwärtig ist der Nachzug massiv beschränkt - auch deshalb, weil einerseits die Beantragung und Bearbeitung der Visa zum Familiennachzug, vor allem in den Anrainerstaaten Syriens, über ein Jahr dauert. Andererseits hat die große Koalition im Asylpaket II beschlossen, dass alle Personen mit einem sogenannten subsidiären Schutz, zum Beispiel Bürgerkriegsflüchtlinge, zusätzlich bis zu zwei Jahre warten müssen, bis sie überhaupt einen Antrag auf Nachzug stellen können. (...)
Guten Tag und herzlichen Dank für Ihre Frage.