Antwort 22.09.2025 von Bärbel Bas SPD
Die von Ihnen angesprochene Beitragsbemessungsgrenze hat in der gesetzlichen Rentenversicherung eine doppelte Funktion: Sie wirkt einerseits als Beitragsgrenze, aber andererseits auch als Leistungsgrenze.
Die von Ihnen angesprochene Beitragsbemessungsgrenze hat in der gesetzlichen Rentenversicherung eine doppelte Funktion: Sie wirkt einerseits als Beitragsgrenze, aber andererseits auch als Leistungsgrenze.
Die Fraktion der Grünen/EFA im Europäischen Parlament hat Bedenken und lehnt den sogenannten „Chatkontrolle“-Vorschlag entschieden ab.