
Die seit dem Ukrainekrieg stark angestiegenen Energiekosten stellen viele Verbraucherinnen und Verbraucher vor immense finanzielle Herausforderungen
Die seit dem Ukrainekrieg stark angestiegenen Energiekosten stellen viele Verbraucherinnen und Verbraucher vor immense finanzielle Herausforderungen
Bei Arbeitnehmer:innen erfolgt die Auszahlung über die Arbeitgeberin, so dass eine Nichtauszahlung ggf. dort, je nach Betriebsgröße in der Personalabteilung o.ä., angefragt werden könnte.
Aktuelle Anlagen (bis 7kW) dürfen ab Inkrafttreten des Gesetzes zu 100% produzieren.
Bzgl. des Parteiordnungsverfahrens von Gerhard Schröder gilt es die Entscheidung der zuständigen Schiedskommission zu respektieren.
Die Energiepreispauschale setzt voraus, dass man in einem bestehenden Arbeitsverhältnis steht oder Lohnersatzleistungen empfängt (wie z.B. das auch von Ihnen genannte Krankengeld). Ist das nicht der Fall, so findet leider keine Auszahlung der Energiepreispauschale statt.
Eine Verlängerung der AKW's über die Wintermonate hinaus ist aus energiewirtschaftlichen Gründen absehbar nicht erforderlich.