Frage von Peter B. • 20.10.2025

Antwort von Tim Klüssendorf SPD • 21.10.2025
Die Überprüfung eingegangener Einsprüche liegt in der Verantwortung des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages.
Die Überprüfung eingegangener Einsprüche liegt in der Verantwortung des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages.