Antwort 25.02.2025 von Kerstin Vieregge CDU
Die Informationen, die beispielsweise durch die Recherchen von CORRECTIV im Januar 2024 veröffentlicht wurden, sind erschreckend.
Die Informationen, die beispielsweise durch die Recherchen von CORRECTIV im Januar 2024 veröffentlicht wurden, sind erschreckend.
Nur das Bundesverfassungsgericht kann am Ende entscheiden, ob die AfD verfassungsfeindlich ist und verboten wird. Es ist an der Zeit, es dem Bundesverfassungsgericht möglich zu machen, diese Entscheidung zu treffen.
Ein solches Verbotsverfahren befürworte ich ausdrücklich und ich bedauere, dass im Parlament keine Mehrheit für den entsprechenden Antrag gefunden wurde
Ich habe einen entsprechenden Antrag unterstützt. Den finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/137/2013750.pdf