Antwort 19.02.2025 von Dominik Lorenzen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Behörden in Hamburg richten sich natürlich nach den Vorgaben des Bundeskartellrechts
Die Behörden in Hamburg richten sich natürlich nach den Vorgaben des Bundeskartellrechts
Bei der Neuausschreibung der Verträge über die Ausübung der Werberechte auf Staatsgrund werden Hinweise des Bundeskartellamts selbstverständlich berücksichtigt.
Die in derzeitigen Verträgen vorgesehene Kopplung von Werberechten und Fahrgastunterständen soll laut zuständiger Verkehrsbehörde unproblematisch sein, wenn die Vergabe der Werberechte in mehreren Losen erfolgt, die Kopplung aber nur eines dieser Lose betrifft.