Ja, die deutschen Behörden prüfen den vorherigen Aufenthaltsort der Schutzsuchenden. Nur jene Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten einen Schutzstatus, deren Wohnsitz bei Ausbruch des Krieges im Februar 2022 in der Ukraine lag. Darüber entscheiden die Ausländerbehörden.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 19.03.2025 von Dietmar Bartsch Die Linke
Antwort ausstehend von Peter Ramsauer CSU
Antwort 26.03.2025 von Catarina dos Santos-Wintz CDU
Mit meiner Zustimmung zu den genannten Grundgesetzänderungen vom 18. März 2025, die am 21. März auch den Bundesrat passiert haben, verbinde ich die klare Erwartung, dass wir notwendige Strukturreformen entschlossen angehen.
Antwort 18.03.2025 von Thorsten Frei CDU
In Deutschland sind bundesweite Volksentscheide zu solchen Fragen verfassungsrechtlich nicht vorgesehen. Insofern wäre auch keine künftige Bundesregierung an ein solches Votum gebunden.
Antwort ausstehend von Wilfried Oellers CDU
Antwort 05.06.2025 von Markus Koob CDU
Wir haben diese Entscheidung nicht leichtfertig getroffen. Sie basiert auf der Überzeugung, dass Deutschland in einer sich verändernden Welt nur dann bestehen kann, wenn es auf neue Herausforderungen flexibel reagiert. Sicherheit, wirtschaftliche Stabilität und langfristige Investitionen dürfen nicht unter ideologischen Debatten leiden.