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Beim Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (sog. 1. Ausschuss) einerseits und dem Wahlprüfungsausschuss andererseits handelt es sich um zwei eigenständige Ausschüsse, die sich insbesondere hinsichtlich ihrer Aufgabenbereiche, ihres jeweiligen Rechtsrahmens und ihrer Organisation unterscheiden.
Beamtenbegriff umfasst eine Vielzahl von unterschiedlichsten Berufs- und Qualifikationsprofilen und ist nicht ohne weiteres auf den Soldatenberuf übertragbar.
Wir haben uns für Stefan entschieden, weil wir ihn mit seiner Erfahrung, seiner Geradlinigkeit und Verbundenheit für den Richtigen halten, unserem Kreis, unserem Thüringen in Berlin eine gewichtige Stimme zu geben.