Die aktuelle Reform der gesetzlichen Krankenversicherung soll dazu beitragen, ihre finanzielle Situation zu stabilisieren und einen weiteren Anstieg der Beiträge zu stoppen. Beamtinnen und Beamte sind davon grundsätzlich nicht betroffen, sofern sie nicht gesetzlich versichert sind.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 18.05.2026 von Bärbel Bas SPD
Antwort 01.06.2026 von Jochen Ott SPD
Gleichzeitig darf sich eine Reform nicht auf das rechtlich Gebotene beschränken.
Antwort 23.04.2026 von Simon Rock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Denn in mittlerweile rund 2/3 aller Ehen in Deutschland sind beide Ehepartner erwerbstätig.
Antwort 22.04.2026 von Ralf Witzel FDP
Die Landesregierung sollte das 2025-er BVerfG-Urteil zwar gründlich auswerten, aber dann zügig analog auf die Landesbeamten anwenden
Antwort 08.06.2026 von Jörg Blöming CDU
Während früher ein Abstand von 15 % zur Grundsicherung für eine vierköpfige Familie maßgeblich war, wird nun als neue Untergrenze eine Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens (Gebot der Mindestbesoldung)
Antwort 20.04.2026 von Marc Henrichmann CDU
Aufgrund des sehr enormen Umfangs stellt die Reform des Waffenrechts eine gewisse Herkulesaufgabe dar.