Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Linde J. • 14.10.2018
Antwort von Joachim Seeler FDP • 30.10.2018 (...) Der Verkauf eines Grundstücks, das erfolgreich entsprechend den Kaufvertragsbedingungen und der Baugenehmigung im Rahmen des B– Plans bebaut wird, zudem ein gewerbliches Vorhaben ist, für das der Bauherr alle Risiken trägt, erfolgt üblicherweise zustimmungsfrei, wenn es sich nicht um einen Wirtschaftsförderungsfall handelt. Bei der ElbtowerentwickluElbtowerentwicklungaber nicht um einen Wirtschaftsförderungsfall, sondern die Besonderheit liegt gerade darin, dass der Bauherr eine Bauverpflichtung übernimmt, auch wenn er keinen Mieter hat. Auch im Fall von Wirtschaftsförderungsfällen ist die Zustimmungspflicht regelhaft auf zehn Jahre beschränkt. (...)
Frage von Linde J. • 14.10.2018
Antwort von Jens Meyer FDP • 07.10.2019 (...) Die Hamburgische Bürgerschaft hat sich intensiv mit dem Projekt Elbtower beschäftigt. In diesem Zusammenhang hat Jens Meyer sich auch mit dem Vertrag und seinen Risiken für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) beschäftigt. (...)
Frage von Linde J. • 14.10.2018
Antwort von Olaf Duge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 23.12.2018 (...) Nach meinen Recherchen und Informationen, die ich erhalten habe, ist beim Vergleich von Erbbaurecht und Verkauf nicht grundsätzlich davon auszugehen, dass beim Verkauf die Eingriffsmöglichkeiten für die Stadt ungünstiger sind als beim Erbbaurecht. Auch das Erbbaurecht kann weiter veräußert werden – was auch nicht ungewöhnlich ist – ebenso wie bei einem verkauften Grundstück der Stadt. (...)
Frage von Linde J. • 14.10.2018
Antwort von Annegret Krischok SPD • 23.10.2018 (...) Das Grundstück, auf dem der Elbtower errichtet werden soll, wird entsprechend den Kaufvertragsbedingungen und der Baugenehmigung im Rahmen des B–Plans bebaut. Es handelt sich um ein gewerbliches Vorhaben, für das der Bauherr alle Risiken trägt. (...)
Frage von Linde J. • 14.10.2018
Antwort von Jörg Hamann CDU • 16.10.2018 (...) Am nächsten Montag haben wir wieder eine Sitzung des Ausschuss, leider ist diese nicht öffentlich. Aus Sicht des Senats geht es um geheime Geschäftsinformationen, deshalb darf angeblich die Bevölkerung an der Sitzung nicht teilnehmen. Ich nehme aber gerne Ihre Anregungen auf. (...)
Frage von Kai G. • 14.10.2018
Antwort ausstehend von Marcus Bocklet BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN