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Antwort von Svenja Stadler
SPD
• 09.07.2020

Aus der Sicht der Kolleginnen und Kollegen besteht hier kein rechtspolitischer Handlungsbedarf. Für Sie hätte die Möglichkeit bestanden, im Bauträgervertrag den Hinweis auf die Wohnflächenverordnung streichen zu lassen oder den Sachverständigen zur Wohnflächenüberprüfung schon vor dem Kauf zu beauftragen.

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