Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Der Gesetzgeber legt die zentralen Rahmenbedingungen fest, innerhalb derer sich die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bewegt. Maßgeblich für die Stabilität der Finanzierung ist die Entwicklung der Einnahmen der GKV – konkret die Veränderung der beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied. Diese sogenannte Grundlohnrate bildet nach § 71 SGB V grundsätzlich die Obergrenze für Vergütungssteigerungen.
Ich halte es jedenfalls für wichtig, dass die Versorgung nicht geschwächt wird und dass Rahmenbedingungen verlässlich bleiben, damit engagierte Praxen auch künftig bestehen können.
Es geht um einen schwierigen Ausgleich zwischen notwendiger Sparsamkeit und Versorgungssicherung. Die Union setzt sich dafür ein, dass die psychotherapeutische Versorgung langfristig gesichert ist.