Antwort 09.01.2025 von Sonja Eichwede SPD
Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und ein daraus folgendes Recht auf Sterbehilfe ist grundgesetzlich veranlagt.
Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und ein daraus folgendes Recht auf Sterbehilfe ist grundgesetzlich veranlagt.
Der Antrag beweist erneut die mangelnde sachliche Auseinandersetzung der AfD mit Vorschlägen im politischen Raum und die Ablehnung von Vielfalt - selbst, wenn es sich um Zahlungsmittel handelt.
In der Abstimmung über den Antrag im Bundestag hat die Grüne Fraktion den AfD-Antrag abgelehnt, da es unbegründet ist
Der von Ihnen erwähnte Antrag ist mir im Abgeordnetenhaus von Berlin nicht bekannt. Aus diesem Grund kann ich Ihnen dazu leider auch keine Auskunft geben. Sollte es sich hierbei um einen Vorgang des Bundestages handeln, bitte ich Sie, sich an die Mitglieder des Bundestages zu wenden.