Es stimmt: Die AfD hat bis heute keine Vertreterin/keinen Vertreter im Bundestagspräsidium. Das liegt daran, dass bisher keiner ihrer Nominierten in der vorgeschriebenen geheimen Wahl eine Mehrheit finden konnte. Abgeordnete können gemäß ihren Rechten aus dem grundgesetzlich geschützten freien Mandat frei nach ihrem Gewissen abstimmen und sind nicht zur Wahl eines bestimmten Vertreters oder einer Vertreterin verpflichtet.
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Antwort 04.07.2024 von Bärbel Bas SPD
Antwort ausstehend von Stefan Evers CDU
Antwort 26.03.2024 von Hakan Demir SPD
Bei jedem Gesetz wird individuell festgelegt, wann es in Kraft tritt. Manchmal ist es ein konkretes Datum, manchmal ein Zeitraum nach Verkündung.
Antwort 27.03.2024 von Stephan Brandner AfD
Diesbezüglich liegt uns noch kein Kabinettsbeschluss vor
Antwort 26.03.2024 von Marco Buschmann FDP
Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Antwort 22.03.2024 von Dirk Wiese SPD
Die Bundesregierung hat das Dokument dem Bundespräsidenten zugeleitet.