Antwort 03.08.2026 von Matthias Miersch SPD
Ihre Sorge um Menschen mit psychischen oder chronischen Erkrankungen kann ich nachvollziehen, gerade wenn kurzfristige Arbeitsunfähigkeit Teil des Krankheitsbildes ist.
Ihre Sorge um Menschen mit psychischen oder chronischen Erkrankungen kann ich nachvollziehen, gerade wenn kurzfristige Arbeitsunfähigkeit Teil des Krankheitsbildes ist.
Derzeit liegt noch kein Gesetzentwurf vor.
Vereinbart ist, dass diese als Paket umgesetzt werden. Das heißt: Änderungen bei der AU kommen erst, wenn auch die Termingarantie bei Fachärztinnen und Fachärzten umgesetzt wird.
Zur beabsichtigten Einführung einer verpflichtenden Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag ist auch geplant, dass Betriebe einzel- oder tarifvertraglich sowie in Betriebsvereinbarungen davon abweichen können.
Eine Haltung zu diesem Thema habe ich dennoch. Und da lautet meine Antwort ganz klar : Nein!