Frage von Uwe C. • 19.08.2024

Antwort von Britta Haßelmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 24.10.2024
Eine Volksgesetzgebung wäre nur nach einer Verfassungsänderung möglich, da die Regelungen des Gesetzgebungsverfahrens geändert werden müssten.
Eine Volksgesetzgebung wäre nur nach einer Verfassungsänderung möglich, da die Regelungen des Gesetzgebungsverfahrens geändert werden müssten.
Die Digitalisierung birgt sowohl Vor- als auch Nachteile, darf aber niemanden ausgrenzen.
Ich unterstützte den freien Zugang zu analogen Alternativen, lehnend aber ein verfassungsmäßiges „Recht auf ein analoges Leben“ ab.