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Die Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamten in NRW beträgt grundsätzlich 41 Stunden. Als einziges Bundesland haben wir jedoch Altersermäßigungen. Ab dem 55.Lebensjahr beträgt die Arbeitszeit 40 Stunden, ab dem 60.Lebensjahr 39 Stunden.
Die Gründe für eine Bedürftigkeit im Alter sind vielfältig. Zentrale Ursache für eine nicht ausreichende Altersvorsorge sind Brüche im Lebensverlauf.
Bei den 2015 zugezogenen Schutzsuchenden liegt die Beschäftigungsquote neun Jahre nach dem Zuzug bei 64 Prozent. Damit nähern sie sich der Erwerbstätigenquote der Gesamtbevölkerung (etwa 70 Prozent) spürbar an. Diese Entwicklung zeigt: Mit Zeit, klaren Strukturen und guter Unterstützung gelingt Integration – und darauf bauen wir auf, indem wir Sprachförderung, Qualifizierung und Kinderbetreuung gezielt weiter ausbauen.
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