Antwort 03.02.2026 von Oliver Hildenbrand BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Für die Landtagswahl am 8. März 2026 gilt ein neues Wahlrecht.
Für die Landtagswahl am 8. März 2026 gilt ein neues Wahlrecht.
Ich sehe den Einsatz von Palantir weiterhin als einen schwierigen, aber eng begrenzten Kompromiss, den ich nur unter der Voraussetzung mittrage, dass Transparenz, Kontrolle und der rasche Aufbau einer europäischen Alternative konsequent umgesetzt bzw. vorangetrieben werden
Die AfD stellt eine ernsthafte Gefahr für unsere Demokratie dar und bedroht unsere freie und vielfältige Gesellschaft.
Wir als Grüne haben uns ganz klar gegen die Verschiebung sowie die Aufweichung des Gesetzes für entwaldungsfreie Lieferketten ausgesprochen.