Frage von Thomas G. • 04.06.2022

Antwort von Josip Juratovic SPD • 07.06.2022
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben die Erwerbstätigen.
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben die Erwerbstätigen.
Perspektivisch sollten daher alle Bürgerinnen und Bürger unter der Berücksichtigung aller Einkunftsarten in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden
Auch Studierenden steht eine Absicherung zu, die sich auf einem menschenwürdigen Niveau bewegt und es ermöglicht sich auf das Lernen zu konzentrieren.
Hingegen hat sich die Bundesregierung verständigt, eine Rückkehr zur Schuldenbremse einzuleiten und keine Steuererhöhungen vorzunehmen.