
Die privaten Krankenversicherungsunternehmen sind verpflichtet, einen Basistarif anzubieten, dessen Vertragsleistungen in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der GKV vergleichbar sind.
Die privaten Krankenversicherungsunternehmen sind verpflichtet, einen Basistarif anzubieten, dessen Vertragsleistungen in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der GKV vergleichbar sind.
die Diäten sind an die allgemeine Lohnentwicklung in Deutschland gekoppelt.
Gerne würden wir Ihre Frage beantworten, es fehlen uns dafür aber leider die erforderlichen Informationen.
Wenn es sich um ein sog. Bedingungsloses Grundeinkommen handeln sollte, muss ich leider befürchten, dass die gesetzliche Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung abgeschafft werden würden. Dann würde es ungerechter werden. Wir müssen also abwarten.
Die Forderungen aus der SPD nach einer außerplanmäßigen Erhöhung der Regelsätze lehnen wir ab