Antwort 23.04.2026 von Josef Oster CDU
Einen konkreten Zeitplan, wann das Gesetzgebungsverfahren beendet sein wird, kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht geben.
Einen konkreten Zeitplan, wann das Gesetzgebungsverfahren beendet sein wird, kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht geben.
Bei homöopathischen Mitteln gibt es jedoch keine Evidenz eines gesundheitlichen Nutzens.
Die Mittel des Sondervermögens stehen ausschließlich für Investitionen zur Verfügung, nicht für konsumtive Ausgaben