
Generell sollte die Erholung im Staatswald allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen und kostenfrei sein.
Generell sollte die Erholung im Staatswald allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen und kostenfrei sein.
erlaube ich mir auf die Ihnen auch schriftlich zugegangene ausführliche Antwort des Kollegen und „Wahlkreisnachbarn“ Sebastian Müller, MdL hinzuweisen.
Wenn der Wald durch größere Gruppen beansprucht wird, entsteht Aufwand, etwa durch die Sperrung von Wegen, die Beschilderung, verkehrslenkende Maßnahmen und die Wiederherstellung von Wegen für den Forstbetrieb. Daher wird eine Bearbeitungspauschale für Dienstleistungen von Hessen-Forst erhoben.
Da es ein allgemeines Betretungsrecht für Wälder gibt und ihre Erholungsfunktion sowohl im Hessischen Waldgesetz als auch im Bundeswaldgesetz geregelt ist, erschließt es sich nicht, warum hier Vereinen unnötige Steine in den Weg gelegt werden.