Wertvolle landwirtschaftliche Böden werden nicht wahllos bebaut. Stattdessen steuern Regionalverbände die Nutzung über klare Flächennutzungspläne.
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Da die Frage stark auf die Arbeit von Carsten Schneider als Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit abzielt, möchten wir herzlich darum bitten, die Frage direkt an das Ministerium zu richten.
Sehr geehrte Frau M.,
Aus umweltpolitischer Sicht spricht vieles dafür, die weitere Entwicklung – insbesondere auf EU-Ebene – eng zu begleiten und perspektivisch eine Reduzierung von Bleieinträgen in Gewässer anzustreben. Dabei erscheint ein abgestimmtes Vorgehen sinnvoll, um sowohl den Gewässerschutz als auch die berechtigten Interessen der Angelfischerei zu berücksichtigen.
Rechtlich bezieht sich § 31 auf verbotene Fangmethoden. Erfasst werden Mittel, die beim Fang gezielt schädigend, betäubend oder giftig auf Fische einwirken. Angelblei wird dagegen nicht wegen seiner giftigen Wirkung eingesetzt, sondern als Gewicht. Deshalb fällt seine Verwendung derzeit nicht unmittelbar unter diese Vorschrift.