Frage von Anastasia K. • 10.06.2024

Antwort von Hakan Demir SPD • 10.06.2024
Kinderzuschlag und Wohngeld sind keine existenzsichernden Leistungen und fallen nicht unter SGB II und XII.
Kinderzuschlag und Wohngeld sind keine existenzsichernden Leistungen und fallen nicht unter SGB II und XII.
Wir wollen alle europäischen Instrumente nutzen, um Wohnungsbau und Eigentumserwerb in Deutschland stärker zu fördern.
Ich möchte eines voranstellen: Der Welthandel bietet enorme Chancen, insbesondere durch die geteilte Wertschöpfung, die vielen Ländern die Möglichkeit gibt, am globalen Wirtschaftswachstum teilzuhaben.