Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Unser Ziel ist es, jedem Beitragszahler, auch wenn er unverschuldet früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden musste, ein menschenwürdiges Rentenniveau ohne Rückgriff auf Grundsicherung zu ermöglichen
Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages hat die Aufgabe, eingegangene Beschwerden sorgfältig zu bewerten und gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen
Erst wenn das Verfahren abgeschlossen ist, kann ich eine entsprechende Bewertung vornehmen.
Über eine Veröffentlichung wird im Einzelfall durch den Ausschuss entschieden.
Die abschließenden Beschlussempfehlungen mit ausführlicher Begründung werden dem Bundestag in Form einer Drucksache zur Entscheidung vorgelegt und öffentlich zugänglich gemacht.
Die Beantwortung dieser sehr komplexen Frage sprengt den Rahmen einer einfachen Antwort auf Abgeordnetenwatch. Deshalb möchte ich Sie gerne auf die verfassungsrechtliche Stellungnahme von Prof. Kirchhof im Auftrag der CDU verweisen