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Grundsätzlich setze ich mich für die Ausnahmeregelung, wie sie derzeit durch den Senat praktiziert wird, ein und kann mir daher auch vorstellen, die Anzahl digitaler Werbeanlagen angemessen zu erweitern, wenn im Gegenzug dadurch die Anzahl der Werbeanlagen im öffentlichen Raum insgesamt reduziert werden kann
ich unterstütze die Initiative „Hamburg werbefrei“ nicht. Ich habe Zweifel, dass der Gesetzentwurf der Initiative gesetzeskonform ist.
Es ist richtig, dass die Verkehrssicherheit Priorität haben muss. Lenken Werbeschilder derart vom Verkehrsgeschehen ab, dass dadurch Unfälle verursacht werden, sind sie abzubauen. Eine generelle Werbefreiheit hielte ich dagegen für nicht notwendig.
Die von Ihnen genannten positiven Auswirkungen des Vorhabens der Volksinitiative bestehen unzweifelhaft. Daher habe ich grundsätzlich eine große Sympathie für das grundliegende Anliegen einer Reduktion von Werbung im öffentlichen Raum, insbesondere von Wechsellichtanlagen.