Antwort 07.07.2026 von Matthias Mieves SPD
Das Wichtigste zuerst: Bei der geplanten Reform geht es nicht darum, die bestehenden Auskunftsansprüche von Bürgerinnen und Bürgern oder das Recht auf Informationszugang zu beschränken.
Das Wichtigste zuerst: Bei der geplanten Reform geht es nicht darum, die bestehenden Auskunftsansprüche von Bürgerinnen und Bürgern oder das Recht auf Informationszugang zu beschränken.