Richtlinie 2009/30/EG (E 10-Kraftstoff)

Mit der Verabschiedung der Richtlinie 2009/30/EG hat das Europaparlament am 17.12.2008 die Grundlage für die Einführung des umstrittenen E 10-Kraftstoffes in Deutschland geschaffen.

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Dafür gestimmt
93
Dagegen gestimmt
1
Enthalten
0
Nicht beteiligt
5
Abstimmungsverhalten von insgesamt 99 Abgeordneten.

Hintergrund der Richtlinie 2009/30/EG sind Pläne der EU den Ausstoß von Treibhausgasen stetig zu verringern. Biokraftstoffe sollen dabei im Bereich Verkehr zur weiteren Reduzierung beitragen. Die Basis legte dafür bereits die frühere Richtlinie 98/70/EG, welche u.a. den Bestandteil Blei verbot und die Bereitstellung von schwefelfreiem Benzin vorsah, wie es mittlerweile beispielsweise bei herkömmlichem Super oder Super Plus der Fall ist.

Vom Deutschen Bundestag wurde die EU-Richtlinie 2010 durch eine Änderung des "Bundes-Immissionsschutzgesetz" umgesetzt (die Bundestagsabstimmung war nicht namentlich). Durch die Einführung von E10 verspricht sich die Bundesregierung Einsparungen beim Erdöl und einen verringerten Ausstoß von Treibhausgasen. Dabei steht das "E" für Ethanol und die "10" für einen Anteil von bis zu 10 Prozent im Kraftstoff. Bisher waren maximal 5 Prozent enthalten.