
diese persönliche Entscheidung aus jüngeren Jahren würde ich heute nicht mehr so treffen.

Um die grundgesetzlich vorgeschriebene Trennung von Streitkräften und Bundeswehrverwaltung zu gewährleisten, sind Soldaten, die in Behörden und Dienststellen der Bundeswehrverwaltung verwendet werden, aus der Befehlskette der Streitkräfte herausgelöst.

Sehr geehrter Herr Kleinert,
Vielen Dank für Ihre Frage. Herr Rief bittet Sie, sich im Rahmen der Wahlkreiszuständigkeit an seinen Abgeordnetenkollegen Tim Ostermann zu wenden, der Ihren Wahlkreis für die CDU im Bundestag vertritt.

Aus verfassungsrechtlicher Sicht sehe ich kein Problem, Soldaten in der zivilen Wehrverwaltung einzusetzen, soweit diese dabei aus der militärischen Befehlsgewalt herausgelöst sind und fachlich ausschließlich den zivilen Weisungsrechten ihrer Vorgesetzen in der Wehrverwaltung unterliegen

Sehr geehrter Herr Brennmann,
Vielen Dank für Ihre Frage. Herr Rief bittet Sie, sich im Rahmen der Wahlkreiszuständigkeit an seine Flensburger Abgeordnetenkollegin Petra Nicolaisen zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Jan Rose

Um Differenzen und Doppelbearbeitung zu vermeiden, werden Anfragen aus den Wahlkreisen in erster Linie von den vor Ort zuständigen Wahlkreisabgeordneten beantwortet.