Natürlich kann es einzelne Fälle geben, in denen jemand sagt, er wolle lieber nicht arbeiten. Diese wenigen Fälle sind aus unserer Sicht aber nicht repräsentativ für das System und sollten nicht dazu führen, dass ein ganzes Sozialleistungssystem für Millionen Menschen verschärft wird.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Grundsätzlich gilt: Personen ohne Aufenthaltstitel sind ausreisepflichtig. Allerdings gibt es für Auszubildende mit Duldungsstatus die Möglichkeit einer sogenannten Ausbildungsduldung.
Der Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes sieht vor, dass Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht nach der sog. "EU-Massenzustromrichtlinie", die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, bei Bedürftigkeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
