Anpassung des Kindergeldes für im Ausland lebende Kinder

Mit ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion eine Anpassung des Kindergeldes für im Ausland lebende Kinder. Der Finanzausschuss empfahl in seiner Beschlussempfehlung eine Ablehnung des Antrages. Die Empfehlung des Ausschusses wurde mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD, FDP, Linken, Grünen sowie dem AfD-Abgeordneten Dr. Lothar Maier angenommen und der Antrag der AfD-Fraktion wurde somit abgelehnt.

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Dafür gestimmt
78
Dagegen gestimmt
548
Enthalten
2
Nicht beteiligt
81
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Anmerkung der Redaktion: Aus der offiziellen Aufzeichnung des Parlaments geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Fraktions-Antrag eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der Fraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Da CDU/CSU und SPD im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Parlamentsseite, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, CDU/CSU, SPD, FDP, Linke und Grüne hätten für den Fraktions-Antrag gestimmt und antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der Fraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Ja"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Ja" zum Fraktions-Antrag.

Aufgrund des europäischen Rechts besteht ein Anspruch auf Familienleistungen, auch für Familienmitglieder, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ansässig sind. Das Kindergeld ist somit nach dem Recht des EU-Mitgliedsstaates zu gewähren, in dem die Eltern erwerbstätig sind bzw. ihren Wohnsitz haben. Daher erhalten in Deutschland ansässige EU-Bürgerinnen und Bürger auch für ihre in einem anderen EU-Mitgliedsstaat wohnenden Kinder Kindergeld in gleicher Höhe wie in Deutschland wohnende Kinder.

Die AfD-Fraktion kritisiert in ihrem Antrag, dass dies zu Ungleichgewichten führe, da die der Kindergeldbemessung zugrunde liegenden Lebenshaltungskosten vor Ort oftmals deutlich niedriger seien als in Deutschland. Dadurch entstehe ein Anreiz, in unser Sozialsystem einzuwandern, da Kindergeldleistungen in Mitgliedsstaaten mit niedrigem Lohnniveau eine signifikante Einkommensquelle darstellten. Für Deutschland entstehe so jedoch eine finanzielle Belastung. Um diese Anreize und Ungleichgewichte zu beenden, fordert die AfD-Fraktion die Höhe des Kindergeldes an die Lebensverhältnisse im Wohnsitzstaat des Kindes zu koppeln.

Michael Schrodi (SPD) wirft der AfD vor, dass sie den bewährten deutschen Sozialstaat infrage stelle. Dabei finde man im Wahlprogramm der AfD kein einziges Mal das Wort "Kindergeld". Daher sei eindeutig, dass die AfD-Fraktion mit ihrem Antrag nicht mehr Gerechtigkeit fordert, sondern diesen nutzt, um die Menschen gegeneinander auszuspielen. Der Anteil der Auslandsüberweisungen für Kindergeld betrüge um Jahr 2017 trotz einer Steigerung nur 0,96 Prozent. Davon seien 68 Prozent der Empfänger aus direkt angrenzenden europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Österreich und Polen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem europäischen Ausland haben aufgrund ihrer Steuer- und Sozialabgaben auch ein Anspruch auf Kindergeldleistungen.

Mariana Iris Harder-Kühnel (AfD) betont, dass sich in den letzten zehn Jahren die Kindergeldüberweisungen auf ausländische Konten fast verzehnfacht haben. Im Juni 2018 sei Kindergeld für knapp 270.000 im EU-Ausland lebende Kinder gezahlt worden. Dabei gebe es eine Zunahme um mehr als 10 Prozent innerhalb von nur sechs Monaten. Diese Entwicklung sei keine Überraschung, da die rund 200 Euro Kindergeld für viele Menschen in Ländern wie Rumänien beinahe ein vollwertiges Monatsgehalt ausmachen. Auch parteiübergreifend haben schon viele andere Politikerinnen und Politiker eine Indexierung des Kindergeldes gefordert. Laut einer repräsentativen Umfrage der "Welt" fordere auch eine Mehrheit von 83 Prozent der Bevölkerung, die Kindergeldzahlungen ins EU-Ausland zu beenden.

Johannes Steiniger (CDU/CSU) kritisiert den Antrag der AfD-Fraktion, da dieser überhaupt nicht den Missbrauch von Kindergeld behandelt. Die Indexierung des Kindergeldes habe nichts mit der Einwanderung in deutsche Sozialsysteme zu tun. Klarzustellen sei außerdem, dass nur diejenigen Kindergeld erhalten, die auch in Deutschland beschäftigt sind und dies beträfe auch nicht alle Ausländer, sondern nur EU-Bürgerinnen und Bürger. Daher betreffe dies auch nicht die Geflüchteten, denn diese erhielten kein Kindergeld. Gleichzeitig stimmt Johannes Steiniger jedoch dem AfD-Antrag in der Hinsicht zu, dass es wichtig ist, über eine Anpassung des Kindergeldes zu sprechen, da die örtlichen Lebenshaltungskosten sehr unterschiedlich sind. Die Bundesregierung übe deshalb auch schon seit der letzten Legislaturperiode auf das EU-Parlament Druck aus.

Auch Markus Herbrand (FDP) hebt hervor, dass es eine Änderung an der bestehenden EU-Regelung geben muss, um Fehlanreize zu vermeiden. Die AfD-Fraktion erwecke dabei durch ihren Antrag jedoch falsche Eindrücke. Denn im Jahr 2017 seien weniger als 1 Prozent der deutschen Kindergeldzahlungen ins Ausland gegangen. Des Weiteren bekämpfe der Antrag keinen Missbrauch der Kindergeldzahlungen. Der Missbrauch von staatlichen Sozialleistungen sei jedoch zu sanktionieren. Darüber hinaus sei der Antrag nicht zustimmungsfähig, da der Bundestag in dieser Angelegenheit nicht zuständig ist. Die Bundesregierung sei aber aufgefordert, den Missbrauch von Kindergeld effektiver zu bekämpfen.

Jörg Cezanne (Linke) betont, dass der Anspruch auf Kindergeld an die Arbeitsstelle und nicht an die persönliche Nationalität gekoppelt ist. Hinzu komme, dass auch deutsche Staatsangehörige für ihre im Ausland lebenden Kinder Kindergeld erhalten. Um die organisierten Fälle von Betrug zu bekämpfen, bedürfe es aber keiner Gesetzesänderung, sondern einer polizeilichen Ermittlung, Verfolgung sowie Verurteilung der Betrüger. Daher sei es auch notwendig, mehr und vor allem auch qualifizierte Ermittler zur Verfügung zu stellen. Eine Gesetzesänderung sei somit keine sinnvolle Abhilfe, sodass die Linke den Antrag der AfD-Fraktion ablehnt.

Dr. Franziska Brantner (Grüne) spricht sich gegen den Antrag der AfD-Fraktion aus, da dieser nur der Hetze diene. Der Antrag zeige auch ein schlechtes Verständnis von Rechtsstaatlichkeit und Fairness. Denn laut des Antrages sollen bulgarische EU-Bürger nach deutschem Recht Steuern zahlen, aber nach bulgarischem Recht Steuervergütungen erhalten. Des Weiteren träffe der Antrag der AfD-Fraktion auch 31.000 deutsche im Ausland lebende Kinder. Somit müsse ein Kind, das in Prag studiert, auch Kindergeld auf dem tschechischen Niveau erhalten. Der Antrag lenke außerdem von dem eigentlichen Problem ab. In Deutschland sei jedes fünfte Kind von Armut betroffen. Brantner fordert die Regierung auf, sich darum zu kümmern.